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FAQ

Häufige Fragen... und die Antworten

Ist eine stundenweise Anmietung zum Selbstfahrer-Tarif möglich?

Unsere Fahrzeuge werden ähnlich wie bei der Anmietung moderner Fahrzeuge bei den großen Autovermietungen grundsätzlich nur tageweise vermietet.

Wie viel Vorlauf muss ich für eine kurzfristige Anmietung einplanen?

Eine verbindliche Buchung ist bei geprüfter Verfügbarkeit des jeweiligen Fahrzeuges noch bis mind. 1 Tag vor Anmietungsbeginn möglich. Die Bezahlung der Miete muss dann vor Ort in bar erfolgen.

Ist es möglich die gesamte Fahrzeug-Flotte vor Ort zu besichtigen?

Das Fahrzeugdepot befindet sich nicht am Sitz der Verwaltung/Büro und ist personell nicht immer besetzt. Daher ist nur nach vorheriger telefonischer Absprache ein Besichtigungstermin möglich.

Sind die angebotenen Tarife noch rabattfähig?

Unsere Tarife sind bereits so günstig kalkuliert, dass wir darauf leider keine weiteren Rabatte mehr gewähren können. Die Preise sind Festpreise und nicht verhandlungsfähig.

Ich benötige das Fahrzeug am Freitag schon vor 14:00 Uhr. Ist eine frühere Abholung möglich?

Gerne bieten wir Ihnen auf Wunsch eine frühere Abholung am Freitag für einen anteiligen Aufpreis an.

Ist eine unverbindliche Reservierung möglich?

Sogenannte „Reservierungen“ oder „Optionen“ sind auf Grund negativer Erfahrung und organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich. Es können bei geprüfter Verfügbarkeit nur verbindliche Buchungen angenommen werden. Eine rechtsverbindliche Buchung kommt bereits mit der schriftlichen Annahme des Angebotes oder per schriftlichem Buchungsauftrag zustande. Der später ausgestellte Mietvertrag dient nur nochmal der Fixierung der Details der Buchung.

Was ist im Mietpreis nicht inkludiert?

Nicht im Mietpreis inkludiert sind die Benzinkosten. Wir händigen Ihnen das Fahrzeug bei Übergabe vollgetankt aus und Sie übergeben uns dieses bitte wiederum vollgetankt bei der Rückgabe.

Muss ich als Besteller das Fahrzeug persönlich abholen?

Grundsätzlich gilt: “Der Besteller muss nicht gleich der Fahrer sein“. Diejenige Person, die bei der Abholung in das Übergabeprotokoll eingetragen wird, ist ab dem Zeitpunkt der offizielle Mieter und damit für den jeweiligen Miet-Oldtimer haftbar. Hierzu sind stets die Miet-Voraussetzungen (Alter, Führerscheinbesitz, Fahrerfahrung) Voraussetzung.

Muss ein weiterer Fahrer mit angegeben werden?

Weitere Fahrer können (sofern sie die Miet-Voraussetzungen erfüllen) für je 25€ pro Person eingetragen werden und erhalten dann alle Rechte und Pflichten und haften für das Fahrzeug wie der Erstmieter. Führt in einem Notfall (z. B. bei Erkrankung des Fahrers/Mieters) ein anderer Fahrer als der Mieter den Wagen, so gilt dieser stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Außerdem muss der Mieter vorher für die Kontrolle des Führerscheins und des Mindestalters sorgen sowie für die detaillierte Weitergabe der technischen Einweisung. Der Mieter bleibt weiterhin in der Haftung, auch wenn er das Fahrzeug nicht selbst führt.


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